Amazon vernichtet Retouren. Empörung in Medien, Politik und im Netz. Wer näher mit dem Handel zu tun hat, zuckt hingegen nur mit den Achseln: Business as usual. Das Thema Retouren-Vernichtung ist kein Problem des Handels, sondern der Gesellschaft.

Der Skandal um die angebliche Vernichtung von zurückgesandten Neuwaren bei Amazon ist heuchlerisch, verlogen und entbehrt größtenteils einer sinnvollen Grundlage. Der Handel, damit ist ausdrücklich der gesamte Handel und nicht nur der Onlinehandel gemeint, vernichtet seit eh und je Altwaren und Retouren. Ja, dabei sind auch Neuwaren zu finden. Der Großteil der vernichteten Produkte ist aber schlicht nicht mehr verkaufsfähig. Der Endkunde, der als Teil der Konsumgesellschaft Produkte zurücksendet, obwohl sie in Gebrauch waren, ist Teil dieses Zyklus. Die Ressourcen-Verschwendung, die hier angeprangert wird, entsteht durch eine Konsumgesellschaft, die ihre Produkte nicht mehr repariert, sondern austauscht. Der Handel ist nur derjenige, der den Dreck wieder aufräumen darf.

Wieso der Handel Waren vernichtet

Die Antwort lautet schlicht und einfach: erst wenn es keine andere Option mehr gibt. Wenn das Produkt nicht mehr verkaufsfähig ist, wenn ein benutztes Produkt nicht mehr rabattiert verkauft werden kann – und wenn Restpostenaufkäufer und Endkunden auch bei einem Schnäppchen nicht mehr zugreifen wollen.

Zerstört wird neben der schlichten Platzersparnis unter anderem auch aus steuerlichen und buchhalterischen Gründen. Ein Grund sei beispielhaft genannt: Wird noch funktionstüchtige Ware nicht mehr als Handelsgut, sondern als Inventar in einer Inventur erfasst, dann muss ein Händler die Artikel als Afa-Abschreibung verbuchen. Unter anderem über Jahre hinweg. Ein zerstörter Artikel kann direkt als Totalverlust verbucht werden.

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit steht dabei im Vordergrund. Es gibt aber auch rechtliche Regelungen, die Händlern keine andere Wahl lassen, als Artikel zu entsorgen. Ein Überblick über die wichtigsten Entsorgungsgründe liefert die nachfolgende Aufstellung:

Hygieneartikel: nach Rücksendung per Gesetz Schrott

Benutzte Hygieneartikel, die besonders intensiv mit dem Körper in Berührung kommen, dürfen nach einer Rückgabe nicht erneut in den Verkauf gelangen. Nur versiegelte Ware darf wieder verkauft werden. Der Rest wird an den Hersteller zurückgesandt oder zerstört – je nach Rücknahmevereinbarung. Das Gesetz sieht für das Widerrufsrecht bei solchen Artikeln Regelungen vor, die die Händler vor Rücknahme schützen. Bleibt noch die Gruppe der Artikel, die gegen einen Wertersatz trotzdem retourniert werden darf. Und die Artikel, die erst bei Prüfung als benutzt identifiziert werden. Außerdem noch auf Kulanz vorgenommene Rücknahmen.

Retourenartikel, deren Wiederaufbereitung mehr kostet als die Herstellung

Oft geschieht die Zerstörung von Artikeln auf Anweisung des Herstellers, dessen Vereinbarung mit dem Händler vorsieht, dass defekte Geräte nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet werden sollen. Dann erhält der Händler eine Gutschrift über den Einkaufspreis des vernichteten Gerätes. Wenn Instandsetzung, Rückversand und Fehlerprüfung zusammengenommen teurer wären als der einfache Austausch eines Gerätes, wählt der Hersteller oft diesen Weg. In der durchschnittlichen Service-Datenbank eines Händlers mit Elektrogeräten ist erfahrungsgemäß mindestens ein hoher zweistelliger Prozentsatz solcher Vereinbarungen zu finden: Beispielsweise, wenn für den Onlinehändler die Reinigung, Prüfung und Verpackung des Artikels bereits mehr Kosten verursachen würden, als der erneute Verkauf einbrächte. Wenn aber allein Rücksendung und Wiederaufbereitung eines Artikels schon hohe Kosten verursachen, wird auch hier ein Händler seine Kunden eher um Entsorgung bitten und Ersatz oder Erstattung anbieten.

Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten

Alle Produkte, die im weiteren Sinne der Produktkategorie Lebensmittel zuzuordnen sind, haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch wenn die meisten Verbraucher wissen, dass es „mindestens haltbar bis“ und nicht „sofort tödlich ab“ heißt, dürfen Händler abgelaufene Produkte nicht mehr verkaufen. Im Onlinehandel setzt der Entsorgungsprozess bei diesen Produkten technisch bedingt früher ein  unter anderem aufgrund der Versandlaufzeiten.

Lagerüberhang

Der letzte Punkt in dieser Liste ist der wahrscheinlichste Kandidat, der zur Verschrottung von Neuwaren führt: Artikel, die niemand rabattiert oder geschenkt haben will, werden zerstört. Meist geht eine warenwirtschaftliche Kalkulation voraus, die berücksichtigt, wie lange ein Artikel schon ohne jede Bewegung auf einem Lagerplatz liegt und was der sinnlos belegte Lagerplatz das Unternehmen jährlich kosten würde.

Amazons Retourenhandling: Verkaufen, verschenken, notfalls zerstören

Angesichts der Berichterstattung durch Frontal 21 und der Wirtschaftswoche stellt sich der Verbraucher eine berechtigte Frage: Was macht eigentlich Amazon mit Retouren?